Wohnungsreinigung in Zeitz
Die Pflege der eigenen vier Wände ist zeitaufwendig und gehört mit häufig nicht zu den Lieblingsaufgaben im Haushalt. Dennoch muss Sie gemacht werden. Verzichten Sie auf die bürokratischen Hürden einer privaten Putzhilfe und übergeben Sie Ihre Haushaltsreinigung an uns.
Unser diskretes Personal sorgt für eine angenehme Wohnatmosphäre und verhilft Ihrer Wohnung zu neuem Glanz. Alle Arbeiten werden nach Ihren Wünschen ausgeführt, sorgfältig, effizient und zu einem günstigen Angebot. Schreiben Sie uns und wir erstellen ein kostenloses, unverbindliches Angebot für Sie.
Hauswirtschaftliche Dienstleistungen für Pflegebedürftige
Sie oder Verwandte unterliegen einem Pflegegrad und kommen der Haushaltspflege nur noch erschwert nach? Wir übernehmen die Haushaltsführung gemäß Ihres Anspruchs zur freien Verwendung des monatlichen Pflegegeldes.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen, welches Sie zur Verwendung bei der Haushaltsführung eigenverantwortlich einsetzen können (SGB 11 §37).
Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen Die Durchführung von haushaltnahen Dienstleistungen, wie bspw. die Reinigung der Wohnung (ebenso handwerkliche Tätigkeiten) können Sie steuerlich wirksam ansetzen. Dies bedeutet, dass Sie Anspruch auf die Erstattung eines Teilbetrages dieses Dienstleistung haben.
Sie können maximal 20.000 EUR jährlich in Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen, wovon Ihnen bis zu einem Fünftel (20%) rückerstattet werden kann. Ebenfalls die Kombination mit anderen Tätigkeiten ist möglich.
Sprechen Sie uns auf die steuerliche Absetzbarkeit unserer Dienstleistungen an, gern beraten wir Sie über Ihre Möglichkeiten.