Winterdienst in Zeitz
§ 9 Winterdienst durch die Anlieger
(1) Der Winterdienst auf den Gehwegen des Anschlussgebietes ist durch die Anlieger der angrenzenden Grundstücke in der Zeit werktags von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr, an den Samstagen von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr sowie an den Sonn- und Feiertagen von 09.00 Uhr bis 20.00 Uhr durchzuführen.
- Satzung über die winterliche Räum- und Streupflicht der Stadt Zeitz
Pflichten zur Schnee- und Eisräumung
Die winterlichen Pflichten zur Straßen- und Gehwegreinigung können zu einer lästigen Angelegenheit werden, sind aber durch die Stadt verpflichtend für jeden Hauseigentümer vorgegeben. Im Schadensfall ist sogar der Eigentümer haftbar.
Wir kümmern uns um alles, was der Winter so mit sich bringt. Wir halten den Gehweg eisfrei oder sanden ihn regelmäßig. Unsere kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erledigen sorgfältig und zuverlässig alle anfallenden Arbeiten. Egal, ob auf regelmäßiger Basis oder in Notfällen.
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